Ab 2023 wird die Ausgestaltung der ELER-Förderung nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erfolgen, sondern nach dem "Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland". Weitere Informationen dazu liefern die Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland (BMEL) externer LinkELER 2023 – 2027
Auch in der Förderperiode 2023 bis 2027 wird der ländliche Raum durch den ELER unterstützt. Dabei sollen mithilfe des Fonds auch europäische Strategien wie der "Green Deal", die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" und die "Biodiversitätsstrategie" zum Schutz der natürlichen Ressourcen umgesetzt werden.
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)
Einzelbetriebliche Investitionsförderung: Diversifizierungsförderung (DIV) und Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der bayerischen Landwirtschaft (MGV)
Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri)
Integrierte Ländliche Entwicklung /Dorferneuerung
LEADER
Marktstrukturförderung
Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen sind wie gewohnt, im Förderwegweiser zu finden.
FörderwegweiserVergleichbar mit den vorangegangenen ELER-Förderperioden wird es auch für die Umsetzung des GAP-Strategieplanes einen Begleitausschuss in Bayern geben. Er setzt sich zusammen aus Vertretern von Institutionen aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich mit besonderer Relevanz für den GAP-Strategieplan und setzt sich für die wirksame Umsetzung des GAP-Strategieplans in Bayern ein. Sind Sie Vertreter einer solchen Organisation und haben Sie Interesse sich hier einzubringen? Nutzen Sie unser Kontaktformular mit dem Betreff "ELER-Begleitausschuss"!
Regionaler Begleitausschuss zur Umsetzung des GAP-Strategieplanes in BayernELER 2014 – 2022
Die Strategie "Europa 2020" steht für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. In Übereinstimmung mit dieser Strategie werden die formulierten Ziele präzisiert - durch die folgenden 6 europaweiten ELER-Prioritäten:
Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben
Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind
Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der Wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern 2014 – 2022
Mit der ELER-Verordnung VO (EU) Nr. 1305/2013 hat die EU den rechtlichen Rahmen für die daraus folgenden ELER-Förderprogramme in den Ländern und Regionen während der Förderperiode 2014 bis 2020 vorgegeben. Mit der Übergangsverordnung (EU) 2020/2220 vom 23. Dezember 2020 wurde die Gültigkeit der ELER-Verordnung – und damit die Förderperiode – um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert.
Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum" (EPLR), die in Deutschland regionsspezifisch für jedes Bundesland erstellt wurden. Das bayerische EPLR wurde in Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Sozialpartnern aus verschiedenen Interessensgruppen erarbeitet. Am 13. Februar 2015 genehmigte es die EU-Kommission.